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FGG - Gütesiegel - Ethik

Berufs-Ethik für Feng Shui- und Geomantie-Berater

Teilnahmebedingungen für Unterzeichner

der Berufs-Ethik für Feng Shui- und Geomantie-Berater

Selbstverpflichtung
Die mit unterzeichnenden Feng Shui- und Geomantie-Berater verpflichten sich selbst und in eigener Verantwortung, die Richtlinien dieser Berufs-Ethik im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu leben und zu erfüllen. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die keiner Kontrolle von außen bedarf. Eine Zuwiderhandlung wird zwar nicht geahndet, ist aber ethisch nicht vertretbar.

Aufnahme in die Websiteliste und Nutzung des FGG-Logo
Gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 36,00 EUR/Jahr wird jeder Berater, der die Inhalte der Berufs-Ethik in Selbstverpflichtung erfüllt, als Teilnehmer auf dieser Website gelistet und erhält das Recht, das Logo "FGG-Ethik" als Hinweis für die Einhaltung der Berufs-Ethik für Feng Shui- und Geomantie-Berater für sich zu verwenden (z. B. auf Geschäftspapieren, bei Werbemaßnahmen und im Internet).

Aufwandsentschädigung
Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt 36,00 EUR/Teilnehmer und ist zu Beginn der Teilnahme/Mitgliedschaft im Voraus zu zahlen.

Ein Beginn ist jederzeit möglich, wobei die Aufwandsentschädigung des ersten Mitgliedsjahres jeweils erst zum Anfang des auf den Anmeldetag folgenden Quartals berechnet wird. Die Listung/Aufnahme auf dieser Website erfolgt jedoch schon unmittelbar nach Zahlungseingang der Aufwandsentschädigung.

Die Teilnahme/Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende eines Quartals beendet werden. Jeder Teilnehmer, der die Teilnahme/Mitgliedschaft schriftlich (Post, E-Mail) kündigt, wird umgehend aus der Listung entfernt. Bei einem zweimonatigen Zahlungsverzug erfolgt eine Löschung des jeweiligen Teilnehmers ohne weitere Benachrichtigung.

Die Aufwandsentschädigung wird für die Organisation und Verwaltung sowie die laufenden Kosten und Aktualisierungen der Website verwendet. Eventuelle Überschüsse werden in gemeinsame Veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch (z. B. Jahrestreffen) investiert oder an Hilfsorganisationen gespendet.

Ausschluss bei Nichteinhaltung
Sofern der teilnehmende Berater sich offensichtlich nicht an die Richtlinien dieser Berufs-Ethik des FGG-Ethik-Gütesiegels hält, kann dieser als Mitunterzeichner ausgeschlossen werden. Dies gilt ebenfalls wenn ein Schlichtungsangebot ausgeschlossen oder nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Vor Ausschluss muss der betreffende Berater, mit Hinweis zu den vorgeworfenen nicht eingehaltenen FGG-Ethik-Regeln, um Stellungnahme gebeten werden. Nach Ausschluss als Mitunterzeichner verliert der Berater das Recht das Logo "FGG-Ethik" einzusetzen und in Veröffentlichungen auf seine ehemalige Mitunterzeichnungserklärung hinzuweisen.

Verlinkung
Sofern der teilnehmende Berater eine eigene Website unterhält, verpflichtet er sich, auf seiner Website über das Logo "FGG-Ethik" einen Link auf www.fgg-ethik.de einzufügen. 


Unterzeichner werben neue Mitglieder
Ein registrierter Unterzeichner, der einen Berufskollegen als neues Mitglied für das FGG-Ethik-Netzwerk gewinnt, bekommt einen ganzen Jahresbeitrag geschenkt!

Sobald das neue Mitglied auf dem Anmeldeformular unter „Nachricht“ den Namen des registrierten Unterzeichners als Tippgeber/Vermittler angibt, wird diesem als Dankeschön die nächstfolgende Jahresgebühr komplett erlassen. Somit wird jede Werbung mit einem Geschenk und geldwerten Vorteil in Höhe von 36,00 EUR belohnt.

Datenschutz
Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für den internen Kontakt und für die Listung auf dieser Website verwendet. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für sonstige Zwecke erfolgt nicht. 

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