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Dienstleistungsverordnung

Seit dem 18.05.2010 ist die neue Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung (DL-InfoV) in Kraft, an die sich jeder Dienstleistungsanbieter halten muss. Diese Verordnung dient der nationalen Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 12.12.2006.

Sie legt eine umfangreiche Informations- und Transparenzpflicht im Dienstleistungsbereich fest. Wichtig ist vor allem, dass der Kunde vor Vertragsabschluss über alle Bedingungen des Vertrages zu informieren ist. Dazu zählen z. B. die Mitteilung der Kontaktmöglichkeiten, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die konkreten Vertragsgrundlagen, die wesentliche Merkmale der Dienstleistung sind (§ 3 DL-InfoV, Abs. 1 – 11).

Darüber hinaus müssen auf Anfrage des Kunden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie eventuelle Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat (§ 3 Abs. 2 DL-InfoV). Hierzu zu zählen auch die freiwilligen Selbstverpflichtungserklärungen, wie zum Beispiel die Ethikregeln für Feng Shui- und Geomantie-Berater.

Da die Einhaltung der Ethikregeln des Gütesiegels „FGG-Ethik“ ein besonderes Merkmal für eine Dienstleistung darstellt, ist es erforderlich, dass jeder, der sich den Regeln des Gütesiegels „FGG-Ethik“ anschließt, dies bei Veröffentlichungen angibt, und auf Anfrage beim Vertragsabschluss auch in klarer und verständlicher Form zugänglich macht.

Jeder Feng Shui- und Geomantie-Berater, der sich zur Einhaltung der Richtlinien des Gütesiegel „FGG-Ethik“ verpflichtet hat, muss bei seinen Veröffentlichungen und Geschäftsbedingungen auf die Einhaltung dieser besonderen ethischen Grundsätze als wesentliches Merkmal seiner Dienstleistung hinweisen.

Wir begrüßen das in der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung beabsichtigte Prinzip der Kundeninformation und Transparenz. Denn nur ein gut informierter Kunde kann sich sicher und objektiv für einen Feng Shui-oder Geomantie-Berater seiner Wahl entscheiden.

Nur der Kunde, der über die Grundsätze und Inhalte des Gütesiegels „FGG-Ethik“ informiert ist, kann die besondere Qualität, das besondere Niveau sowie die ethische Verantwortung des Beraters, der diese Regeln unterzeichnet hat, auch wertschätzen.